Konsumentinnen und Konsumenten haben
die gesetzliche Pflicht, ihre nicht mehr funktionstüchtigen Geräte, Leuchten und Lampen fachgerecht entsorgen zu lassen. Verlockend einfach scheint der Kehrichtsack, aber Halt ! Das bedeutet
Ärger. Die VREG (Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten sowie Leuchten und Lampen ) schreibt eine umweltverträgliche Entsorgung
vor.
Wohin
damit?
Ob klein oder gross, mit Stecker oder
Batterie, ob ganz oder nur noch teilweise: Elektrische und elektronische Altgeräte Leuchten und Lampen und Komponenten zurück an die Verkaufsstelle oder SENS-Sammelstelle: Die Abgabe ist
kostenlos, dank vorgezogener Reyclinggebühr (vRG).
Mehr Information finden
Sie unter www.sens.ch